Erneuerbare Energien
Betrachtet wir einmal Erneuerbare Energie als Gesamtbegriff: Da fallen dann meistens Schlagworte wie Sonnenenergie, Wasserenergie oder Windenergie, die Elemente sind gefragt. In Deutschland existiert zur Förderung der Erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz. Das Gesetz gibt vor, dass erneuerbare Energien, die durch private Anlagen erzeugt wurden, ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden können, wofür der Betreiber dann Geld erhält. Den erneuerbaren Energien soll von Stromnetzbetreibern gar der Vorrang eingeräumt werden. In Paragraf 4, Absatz 1 des Gesetzes heißt es:
„Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.“
Trotz allem muss man die Verhältnisse sehen; erneuerbare Energien tragen noch zu einem relativ geringen Teil zur Gesamt-Energieversorgung in Deutschland bei. Der Anteil dieser Energien am Gesamtenergieverbrauch betrug 2006 nach Angaben auf der Internetseite www.german-renewable-energy.com des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie nicht mehr als 5,8% am Primärenergieverbrauch. Als Primärenergieverbrauch wird der Verbrauch derjenigen Energieträger definiert, die noch in keiner Weise behandelt (z.B. umgewandelt oder veredelt wurden) wurden, also z.B. von Braunkohle, nicht jedoch etwa von Synthesegas aus Kohle. 5,8%: Das klingt noch nicht wie „sehr viel“!
Allerdings — so das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW — sei die Nutzung regenerativer Energie seit 1990 auf das Dreifache gestiegen. Die im Erneuerbare Energien Gesetz festgelegten Pläne gehen sehr viel weiter: Bis zum Jahr 2010 sollen erneuerbare Energien mindestens 12,5% Anteil an der Stromversorgung haben; Zehn Jahre später — im Jahr 2020 — soll der Anteil bereits 20% betragen. Es gibt noch einiges zu tun!
